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Bodenrichtwert-Bericht · Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern

Bodenrichtwert für Ihr Grundstück

Wir bestimmen den passenden amtlichen Bodenrichtwert und erklären, was er für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht.

49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail

Erhältlich für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-VorpommernFür andere Bundesländer ist der Bericht noch nicht bestellbar. Übersicht der Bundesländer

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Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Liegt Ihr Grundstück in einem anderen Bundesland, zeigt die Übersicht unter dem Formular, wo Sie den amtlichen Bodenrichtwert finden.

  1. Grundstück
  2. Kontakt
  3. Bestellen

Der Bericht stützt sich auf die amtlichen Daten dieses Bundeslandes.

Stichtag: 01.01.2026 (aktueller Bodenrichtwert). Für einen früheren Stichtag, etwa bei einer Erbschaft oder für die Grundsteuer (01.01.2022), ist dieser Bericht nicht gedacht.

Warum ist das wichtig?

Für eine Erbschaft, eine Schenkung oder die Grundsteuer zählt der Bodenrichtwert zu einem bestimmten früheren Stichtag, nicht der aktuelle. Unser Bericht nennt den aktuellen Wert zum 01.01.2026. Brauchen Sie einen früheren Stichtag, bestellen Sie ihn bitte nicht.

Lage des Grundstücks
Stichtag 01.01.2026
  • Grenze einer Bodenrichtwertzone
  • Bodenrichtwert in €/m²
  • Ihre Auswahl
  • Nordrhein-Westfalen
  • Noch nicht bestellbar

Tippen Sie auf Ihr Grundstück. Wir zeigen Flurstück, Fläche und Bodenrichtwert aus den amtlichen Daten.

Kartenbilder laden direkt von GeoBasis NRW, BORIS-NRW und basemap.de (BKG).

Adresse oder Flurstück selbst eingeben

Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Hat das Grundstück keine Hausnummer, genügen Gemarkung, Flur und Flurstück mit Postleitzahl und Ort.

Das Produkt deckt ausschließlich Nordrhein-Westfalen ab.

Die Gemeinde, gern mit Ortsteil, zum Beispiel Köln-Rodenkirchen.

Flurstück(e), falls bekannt

Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Geben Sie dann alle an, getrennt durch Komma, zum Beispiel 123, 124/2. Sie finden sie im Grundbuchauszug, im Grundsteuerbescheid oder in TIM-online.

Angaben zum Grundstück

Bei einem Bauplatz: die geplante Bebauung. Bei „Weiß ich nicht“ bestimmen wir die Nutzung aus dem Liegenschaftskataster.

Weicht sie von der amtlichen Fläche im Liegenschaftskataster ab, verwenden wir die amtliche Fläche und nennen beide im Bericht.

Besonderheiten angeben (optional)

0 / 500 Zeichen

Zum Beispiel Eckgrundstück, Hinterland, teilweise Wald, Erbbaurecht.

Abdeckung

Wo der Bericht erhältlich ist

Bestellbar ist der Bericht derzeit nur für Grundstücke in Berlin, in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg, in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen. Jedes Bundesland veröffentlicht seine Bodenrichtwerte selbst. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu sehen, wo Sie den amtlichen Wert finden.

Baden-WürttembergBayernBrandenburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenBerlinBremenHamburgBerlinBremenHamburg
Legende
  • Bericht bestellbar
  • Noch nicht im Angebot

Wählen Sie ein Bundesland.Grün markiert: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nur dort ist der Bericht bestellbar.

Amtliche QuelleDie Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse, aus dem amtlichen Portal des Landes
Von einem Menschen geprüftZone und Merkmale werden einzeln abgeglichen
Amtlicher Wert zuerstEine Zahl je Bodenrichtwertzone, mit Stichtag
In 24 StundenAls PDF per E-Mail

Der Bericht

Was der Bodenrichtwert-Bericht enthält

  • Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Grundstück liegt, mit Nummer und Stichtag
  • Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
  • Eine orientierende Rechnung aus Bodenrichtwert und Fläche, getrennt von der amtlichen Angabe
  • Die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks: Entwicklungszustand, Art der Nutzung, Beitragszustand, Fläche
  • Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
  • Was wir geprüft haben: Flurstücke und amtliche Fläche im Liegenschaftskataster, die Wahl der Zone
  • Für Nordrhein-Westfalen zusätzlich: zwei Karten mit Zone und Flurstück und die Jahreswerte seit 2011 am Grundstück
  • Ein Hinweis, wenn die Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
  • Eine Einordnung: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und welche nächsten Schritte sinnvoll sind
  • Die Quelle, die Ausgabe und das Abrufdatum
  • Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail

Wir bestimmen den passenden amtlichen Bodenrichtwert und erklären, was er für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht. Der Gutachterausschuss veröffentlicht einen Wert je Zone. Die Merkmale Ihres Grundstücks können zu einem abweichenden Wert führen; der Bericht vergleicht sie mit dem Bodenrichtwertgrundstück.

Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.

So funktioniert’s

Bodenrichtwert abfragen lassen: drei Schritte, geprüft von einem Menschen.

  1. Angaben machen

    Adresse oder Flurstück, die Grundstücksfläche und die Nutzung. Mehr brauchen wir nicht.

  2. Wir prüfen die Zone

    Ein Mensch bestimmt die Bodenrichtwertzone in den amtlichen Daten des Landes, gleicht die Merkmale ab und notiert Ausgabe und Stichtag.

  3. Sie erhalten den Bericht

    Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.

Beispiel

So sieht das Ergebnis aus.

Ein vollständiger Musterbericht für ein Grundstück von 172 m² in Köln, erstellt mit echten Daten aus BORIS-NRW und dem Liegenschaftskataster und mit demselben Verfahren wie jeder Bericht.

Er enthält den amtlichen Bodenrichtwert, den Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück, unsere Prüfung, die Jahreswerte seit 2011, die benachbarten Zonen, Karten mit Zone und Flurstück und eine Einordnung mit den nächsten Schritten.

Beispielbericht (PDF)

Erste Seite des Beispielberichts: amtlicher Bodenrichtwert 1.140 €/m² in Zone 208028, Grundstück Mittelstraße 14 in 50996 Köln, mit Übersichtskarte der Zone und Luftbild des Flurstücks
Seite 1 des Musterberichts

Preis

Ein Preis, keine weiteren Kosten.

Der Preis umfasst die Zuordnung der amtlichen Zone, die Einordnung der Merkmale und die Prüfung durch einen Menschen. Der Bericht nennt Quelle und Stichtag und erläutert die Grenzen der orientierenden Rechnung.

Bodenrichtwert-Bericht

49 €pro Bericht

inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.

Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Angaben.

Grenzen

Was der Bericht nicht ist

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.

Quelle in Nordrhein-Westfalen: Bodenrichtwerte NRW, Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Hessen: BORIS Hessen, Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Hamburg: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Niedersachsen: © GDI-NI, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (BORIS-NI), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle im Land Bremen: © GDI-NI, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Bremen und Bremerhaven (BORIS.HB), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Berlin: Bodenrichtwerte 01.01.2026, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Brandenburg: © GeoBasis-DE/LGB, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (BORIS Brandenburg), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Sachsen: Bodenrichtwerte Sachsen 2026, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, bereitgestellt durch das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Sachsen-Anhalt: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST, Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Thüringen: © GDI-Th, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen, Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Rheinland-Pfalz: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Datengrundlage: Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz, Wertermittlungsstichtag der Bodenrichtwerte 01.01.2026; Veröffentlichung durch NOVOGROUP SYSTEMS S.R.L. (verifireports.com), Stichtag 01.01.2026.

Quelle in Mecklenburg-Vorpommern: © GeoBasis-DE/M-V 2026, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (BORIS.MV), Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), Stichtag 01.01.2025.

Postleitzahlen: GeoNames, CC BY 4.0.

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