Bodenrichtwert-Bericht · Mecklenburg-Vorpommern
Bodenrichtwert Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen eigenen Gutachterausschuss. Ihre Bodenrichtwerte stehen in BORIS.MV, allerdings nicht alle zum selben Stichtag. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks und sagen deutlich, zu welchem Stichtag ihr Wert gilt.
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Amtliche Quelle
Wer den Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt
Die acht Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern sind für die sechs Landkreise und für die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin gebildet. Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) stellt ihre Werte landesweit in BORIS.MV bereit.
Die Ausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern ermitteln Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre, aber nicht im selben Takt. Je nach Ausschuss gilt der jüngste veröffentlichte Wert zum 01.01.2024 oder zum 01.01.2025; Werte zum 01.01.2026 sind noch nicht veröffentlicht. Der Bericht nennt den Stichtag Ihrer Zone direkt unter dem Wert.
Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:
Bodenrichtwerte beim LAiV M-V (öffnet in einem neuen Tab)laiv-mv.deWas der Bericht ergänzt
Mehr als die Zahl aus dem Portal
- Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit dem Stichtag dieser Zone
- Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
- Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
- Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
- Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
- Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail
Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.
Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.
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Wir prüfen die Zone
Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS.MV), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.
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Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.
Bodenrichtwert-Bericht · Mecklenburg-Vorpommern
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Fragen
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern
Warum gilt der Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern nicht zum 01.01.2026?
Weil noch kein Gutachterausschuss im Land Werte zum 01.01.2026 veröffentlicht hat. In Rostock und Greifswald gelten die jüngsten Werte zum 01.01.2024, in Schwerin, Neubrandenburg und Wismar zum 01.01.2025. Der Bericht nennt immer den Stichtag Ihrer Zone.
Wo sehe ich den amtlichen Wert selbst?
In den Bodenrichtwertdiensten des GeoPortal.MV, auf die das LAiV verweist. Dort ist der Wert öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Zuordnung zu Ihrem Flurstück, den Stichtag der Zone und den Vergleich mit dem Bodenrichtwertgrundstück.
Welcher Gutachterausschuss ist für mein Grundstück zuständig?
Der Ausschuss Ihres Landkreises, in Rostock und Schwerin der städtische Ausschuss. Der Bericht nennt ihn zusammen mit der Zone.
Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der jüngste Wert Ihrer Zone.
Grenzen
Was der Bericht nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.
Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2026, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (BORIS.MV), Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Stichtag 01.01.2024 oder 01.01.2025, je nach Gutachterausschuss. Lizenztext: creativecommons.org/licenses/by/4.0/