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Bodenrichtwert-Bericht · Sachsen

Bodenrichtwert Sachsen

Im Freistaat Sachsen hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen eigenen Gutachterausschuss. Ihre Bodenrichtwerte stellt das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) in BORIS Sachsen zusammen. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks und erklären den Wert.

49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail

Amtliche Quelle

Wer den Bodenrichtwert in Sachsen ermittelt

Sachsen hat 13 örtliche Gutachterausschüsse für Grundstückswerte: je einen für die zehn Landkreise und für die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Die Ausschüsse bleiben Eigentümer ihrer Werte; GeoSN veröffentlicht sie landesweit in BORIS Sachsen.

BORIS Sachsen führt Bauland, Ackerland, Grünland und forstwirtschaftliche Flächen in getrennten Ebenen, die sich überlagern können. Ein Mensch prüft, welche Ebene zu Ihrem Grundstück und seiner Nutzung passt. Zu jeder Zone nennt BORIS Sachsen außerdem die Umrechnungstabellen des zuständigen Ausschusses.

Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:

Bodenrichtwerte Sachsen (öffnet in einem neuen Tab)boris.sachsen.de

Was der Bericht ergänzt

Mehr als die Zahl aus dem Portal

  • Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
  • Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
  • Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
  • Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
  • Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
  • Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail

Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.

Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.

Musterbericht ansehen (ein Grundstück in Köln, Nordrhein-Westfalen)

Bestellung

So bestellen Sie den Bericht für Sachsen

  1. Grundstück angeben

    Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Sachsen ist im Formular bereits ausgewählt.

  2. Wir prüfen die Zone

    Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS Sachsen), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.

  3. Sie erhalten den Bericht

    Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.

Zum Bestellformular für Sachsen

Bodenrichtwert-Bericht · Sachsen

49 €pro Bericht

inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.

Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Angaben.

Fragen

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sachsen

Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in Sachsen?

Sachsen wendet das Bundesmodell mit eigenen Steuermesszahlen an. Für den Grundsteuerwert zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert zum 01.01.2026.

Mein Flurstück hat keine Flur. Kann ich trotzdem bestellen?

Ja. In Sachsen werden Flurstücke über die Gemarkung und die Flurstücksnummer bezeichnet, eine Flur gibt es nicht. Das Formular fragt nur nach diesen Angaben, oder Sie wählen das Grundstück auf der Karte.

Wo sehe ich den amtlichen Wert selbst?

In BORIS Sachsen. Dort ist der Wert öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Zuordnung zu Ihrem Flurstück, die Wahl der passenden Ebene, den Vergleich mit dem Bodenrichtwertgrundstück und eine Einordnung.

Gilt der Bericht auch für Acker- und Grünland?

Ja, soweit der Gutachterausschuss für die Lage einen Bodenrichtwert für land- oder forstwirtschaftliche Flächen veröffentlicht hat. Der Bericht nennt dann die Ebene und ihre Merkmale.

Bodenrichtwert für Gartenland, Acker und Bauerwartungsland

Grenzen

Was der Bericht nicht ist

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.

Quelle: Bodenrichtwerte Sachsen 2026, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, bereitgestellt durch das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN). Stichtag 01.01.2026. Nutzungshinweise: www.boris.sachsen.de/nutzungshinweise-4044.html

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Schreiben Sie uns und nennen Sie, falls vorhanden, Ihre Bestellnummer.

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