Bodenrichtwert-Bericht · Brandenburg
Bodenrichtwert Brandenburg
In Brandenburg ermitteln die Gutachterausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte die Bodenrichtwerte, veröffentlicht werden sie in BORIS Land Brandenburg. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2026 und erklären, was der Wert für Sie bedeutet.
49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail
Amtliche Quelle
Wer den Bodenrichtwert in Brandenburg ermittelt
Im Land Brandenburg arbeiten 11 Gutachterausschüsse in den Landkreisen, 3 in den kreisfreien Städten und 2 gemeinsame Ausschüsse benachbarter Gebietskörperschaften. Ihre Geschäftsstellen sitzen in den Kataster- und Vermessungsämtern. Für landesweite Auswertungen ist der Obere Gutachterausschuss bei der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) zuständig.
BORIS Brandenburg liefert die Merkmale jeder Zone als amtliche Schlüssel, etwa für Entwicklungszustand, Art der Nutzung und Beitragszustand. Der Bericht übersetzt sie in verständliche Angaben und vergleicht sie mit Ihrem Grundstück. Liegt Ihr Flurstück an einer Zonengrenze, prüft ein Mensch, welche Zone gilt.
Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:
BORIS Land Brandenburg (öffnet in einem neuen Tab)boris.brandenburg.deWas der Bericht ergänzt
Mehr als die Zahl aus dem Portal
- Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
- Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
- Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
- Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
- Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
- Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail
Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.
Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.
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Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Brandenburg ist im Formular bereits ausgewählt.
Wir prüfen die Zone
Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS Brandenburg), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.
Sie erhalten den Bericht
Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.
Bodenrichtwert-Bericht · Brandenburg
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Fragen
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Brandenburg
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert in Brandenburg?
In BORIS Land Brandenburg. Dort ist der Wert öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Zuordnung zu Ihrem Flurstück, die Übersetzung der Zonenmerkmale und den Vergleich mit dem Bodenrichtwertgrundstück.
Welcher Gutachterausschuss ist für mein Grundstück zuständig?
In der Regel der Ausschuss Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt; zwei Ausschüsse sind für benachbarte Gebiete gemeinsam gebildet. Der Bericht nennt den zuständigen Ausschuss, dessen Grundstücksmarktbericht auch die Umrechnungskoeffizienten enthält.
Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in Brandenburg?
Brandenburg berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert zum 01.01.2026.
Grenzen
Was der Bericht nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.
Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (BORIS Brandenburg), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/by-2-0