Bodenrichtwert-Bericht · Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern
Bodenrichtwert für Ihr Grundstück
Wir bestimmen den passenden amtlichen Bodenrichtwert und erklären, was er für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht.
49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail
Erhältlich für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-VorpommernFür andere Bundesländer ist der Bericht noch nicht bestellbar. Übersicht der Bundesländer
Bestellung
Bericht bestellen
Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Liegt Ihr Grundstück in einem anderen Bundesland, zeigt die Übersicht unter dem Formular, wo Sie den amtlichen Bodenrichtwert finden.
Abdeckung
Wo der Bericht erhältlich ist
Bestellbar ist der Bericht derzeit nur für Grundstücke in Berlin, in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg, in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen. Jedes Bundesland veröffentlicht seine Bodenrichtwerte selbst. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu sehen, wo Sie den amtlichen Wert finden.
- Bericht bestellbar
- Noch nicht im Angebot
Wählen Sie ein Bundesland.Grün markiert: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nur dort ist der Bericht bestellbar.
Der Bericht
Was der Bodenrichtwert-Bericht enthält
- Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Grundstück liegt, mit Nummer und Stichtag
- Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
- Eine orientierende Rechnung aus Bodenrichtwert und Fläche, getrennt von der amtlichen Angabe
- Die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks: Entwicklungszustand, Art der Nutzung, Beitragszustand, Fläche
- Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
- Was wir geprüft haben: Flurstücke und amtliche Fläche im Liegenschaftskataster, die Wahl der Zone
- Für Nordrhein-Westfalen zusätzlich: zwei Karten mit Zone und Flurstück und die Jahreswerte seit 2011 am Grundstück
- Ein Hinweis, wenn die Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
- Eine Einordnung: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und welche nächsten Schritte sinnvoll sind
- Die Quelle, die Ausgabe und das Abrufdatum
- Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail
Wir bestimmen den passenden amtlichen Bodenrichtwert und erklären, was er für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht. Der Gutachterausschuss veröffentlicht einen Wert je Zone. Die Merkmale Ihres Grundstücks können zu einem abweichenden Wert führen; der Bericht vergleicht sie mit dem Bodenrichtwertgrundstück.
Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.
So funktioniert’s
Bodenrichtwert abfragen lassen: drei Schritte, geprüft von einem Menschen.
Angaben machen
Adresse oder Flurstück, die Grundstücksfläche und die Nutzung. Mehr brauchen wir nicht.
Wir prüfen die Zone
Ein Mensch bestimmt die Bodenrichtwertzone in den amtlichen Daten des Landes, gleicht die Merkmale ab und notiert Ausgabe und Stichtag.
Sie erhalten den Bericht
Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.
Beispiel
So sieht das Ergebnis aus.
Ein vollständiger Musterbericht für ein Grundstück von 172 m² in Köln, erstellt mit echten Daten aus BORIS-NRW und dem Liegenschaftskataster und mit demselben Verfahren wie jeder Bericht.
Er enthält den amtlichen Bodenrichtwert, den Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück, unsere Prüfung, die Jahreswerte seit 2011, die benachbarten Zonen, Karten mit Zone und Flurstück und eine Einordnung mit den nächsten Schritten.

Preis
Ein Preis, keine weiteren Kosten.
Der Preis umfasst die Zuordnung der amtlichen Zone, die Einordnung der Merkmale und die Prüfung durch einen Menschen. Der Bericht nennt Quelle und Stichtag und erläutert die Grenzen der orientierenden Rechnung.
Bodenrichtwert-Bericht
inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.
Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Angaben.
Grenzen
Was der Bericht nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.
Quelle in Nordrhein-Westfalen: Bodenrichtwerte NRW, Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Hessen: BORIS Hessen, Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Hamburg: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Niedersachsen: © GDI-NI, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (BORIS-NI), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle im Land Bremen: © GDI-NI, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Bremen und Bremerhaven (BORIS.HB), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Berlin: Bodenrichtwerte 01.01.2026, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Brandenburg: © GeoBasis-DE/LGB, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (BORIS Brandenburg), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Sachsen: Bodenrichtwerte Sachsen 2026, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, bereitgestellt durch das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Sachsen-Anhalt: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST, Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Thüringen: © GDI-Th, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen, Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Rheinland-Pfalz: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Datengrundlage: Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz, Wertermittlungsstichtag der Bodenrichtwerte 01.01.2026; Veröffentlichung durch NOVOGROUP SYSTEMS S.R.L. (verifireports.com), Stichtag 01.01.2026.
Quelle in Mecklenburg-Vorpommern: © GeoBasis-DE/M-V 2026, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (BORIS.MV), Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), Stichtag 01.01.2025.
Postleitzahlen: GeoNames, CC BY 4.0.