Bodenrichtwert-Bericht · Rheinland-Pfalz
Bodenrichtwert Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es zwölf örtliche Gutachterausschüsse, sechs bei den Vermessungs- und Katasterämtern und sechs bei kommunalen Vermessungsbehörden. Ihre Bodenrichtwerte stehen in BORIS.RLP. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks und erklären den Wert.
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Amtliche Quelle
Wer den Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz ermittelt
Eigene Gutachterausschüsse haben die Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms; für das übrige Land sind die Ausschüsse bei sechs Vermessungs- und Katasterämtern eingerichtet. Landesweit kommt der Obere Gutachterausschuss hinzu. Die Werte veröffentlicht das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) in BORIS.RLP.
Wir nutzen den Basisdienst von BORIS.RLP. Er zeigt den Bodenrichtwert und die Art der Nutzung, aber keine Geschossflächenzahl (GFZ); weitergehende Merkmale gibt es nur im Premiumdienst. Der Bericht nennt deshalb keine GFZ für Rheinland-Pfalz und sagt, wo Sie sie beim Gutachterausschuss erfragen können.
Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab)boris.rlp.deWas der Bericht ergänzt
Mehr als die Zahl aus dem Portal
- Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
- Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
- Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
- Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
- Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
- Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail
Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.
Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.
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Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Rheinland-Pfalz ist im Formular bereits ausgewählt.
Wir prüfen die Zone
Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS.RLP (Basisdienst)), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.
Sie erhalten den Bericht
Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.
Bodenrichtwert-Bericht · Rheinland-Pfalz
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Fragen
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz
Warum nennt der Bericht für Rheinland-Pfalz keine GFZ?
Weil der Basisdienst von BORIS.RLP, auf dem der Bericht beruht, keine Geschossflächenzahl ausgibt. Wir schreiben nur, was die Quelle belegt. Ist die GFZ für Ihr Vorhaben wichtig, nennt der Bericht den zuständigen Gutachterausschuss.
Welcher Gutachterausschuss ist für mein Grundstück zuständig?
In Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms der städtische Ausschuss, sonst der Ausschuss beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt. Der Bericht nennt ihn mit der Zone.
Wo sehe ich den amtlichen Wert selbst?
In BORIS.RLP. Dort sind Bodenrichtwert und Art der Nutzung öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Zuordnung zu Ihrem Flurstück, den Vergleich mit dem Bodenrichtwertgrundstück und eine Einordnung.
Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert zum 01.01.2026.
Grenzen
Was der Bericht nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.
Quelle: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Datengrundlage: Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz, Wertermittlungsstichtag der Bodenrichtwerte 01.01.2026; Veröffentlichung durch NOVOGROUP SYSTEMS S.R.L. (verifireports.com). Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/by-2-0