Bodenrichtwert-Bericht · Niedersachsen
Bodenrichtwert Niedersachsen
In Niedersachsen sind die Gutachterausschüsse regional organisiert, jeweils für den Bereich einer Regionaldirektion des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN). Ihre Werte stehen gemeinsam in BORIS-NI. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks und erklären den Wert.
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Amtliche Quelle
Wer den Bodenrichtwert in Niedersachsen ermittelt
Jeder Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen ist für den Bereich einer Regionaldirektion des LGLN gebildet und damit oft für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig. Landesweit arbeitet zusätzlich der Obere Gutachterausschuss. Veröffentlicht werden die Bodenrichtwerte im Portal Immobilienmarkt.NI (BORIS-NI).
BORIS-NI verknüpft viele Zonen mit den Umrechnungstabellen des zuständigen Ausschusses. Hat der Ausschuss eine Fläche in mehrere Zonen geteilt, etwa für Bauland und für landwirtschaftliche Flächen, prüft ein Mensch, welche Zone Ihr Flurstück tatsächlich betrifft.
Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:
Immobilienmarkt.NI (öffnet in einem neuen Tab)immobilienmarkt.niedersachsen.deWas der Bericht ergänzt
Mehr als die Zahl aus dem Portal
- Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
- Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
- Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
- Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
- Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
- Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail
Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.
Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.
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Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Niedersachsen ist im Formular bereits ausgewählt.
Wir prüfen die Zone
Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS-NI), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.
Sie erhalten den Bericht
Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.
Bodenrichtwert-Bericht · Niedersachsen
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Fragen
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Niedersachsen
Wie hängen Bodenrichtwert und Grundsteuer in Niedersachsen zusammen?
Niedersachsen hat ein eigenes Flächen-Lage-Modell. Der Bodenrichtwert wirkt dort über einen Lagefaktor: Er vergleicht den Bodenrichtwert Ihrer Zone mit dem durchschnittlichen Bodenwert der Gemeinde. Maßgeblich sind die Werte zum 01.01.2022, nicht die aktuellen zum 01.01.2026.
Kann ich den Bodenrichtwert in Niedersachsen selbst abfragen?
Ja, im Portal Immobilienmarkt.NI ist der Wert öffentlich einsehbar. Unser Bericht ergänzt, welche Zone für Ihr Flurstück gilt, wie Ihr Grundstück vom Bodenrichtwertgrundstück abweicht und ob Umrechnungstabellen zu beachten sind.
Welcher Gutachterausschuss ist für mein Grundstück zuständig?
Der Ausschuss der LGLN-Regionaldirektion, in deren Bereich Ihr Grundstück liegt. Der Bericht nennt ihn zusammen mit der Zone, damit Sie wissen, wo Sie Marktberichte und Umrechnungstabellen finden.
Grenzen
Was der Bericht nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.
Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (BORIS-NI), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/by-2-0