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Bodenrichtwert-Bericht · Bremen

Bodenrichtwert Bremen

Im Land Bremen gibt es zwei Gutachterausschüsse, einen für die Stadt Bremen und einen für Bremerhaven. Ihre Bodenrichtwerte erscheinen gemeinsam mit denen aus Niedersachsen im Portal Immobilienmarkt.NI. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks und erklären den Wert.

49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail

Amtliche Quelle

Wer den Bodenrichtwert im Land Bremen ermittelt

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Bremen und in Bremerhaven ermitteln die Bodenrichtwerte für ihre Stadt. Technisch stellt das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen den Dienst bereit (BORIS.HB), die Flurstücke kommen vom Landesamt GeoInformation Bremen.

In Bremen liegen für dieselbe Fläche oft mehrere Zonen übereinander, je eine für eine Bauweise: für Ein- und Zweifamilienhäuser, für Mehrfamilienhäuser und für gemischte Wohn- und Geschäftshäuser. Welche Zone gilt, hängt von der Bebauung Ihres Grundstücks ab. Das Formular fragt danach, und ein Mensch prüft die Zuordnung.

Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:

Immobilienmarkt.NI, gemeinsam mit Niedersachsen (öffnet in einem neuen Tab)immobilienmarkt.niedersachsen.de

Was der Bericht ergänzt

Mehr als die Zahl aus dem Portal

  • Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
  • Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
  • Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
  • Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
  • Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
  • Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail

Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.

Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.

Musterbericht ansehen (ein Grundstück in Köln, Nordrhein-Westfalen)

Bestellung

So bestellen Sie den Bericht für Bremen

  1. Grundstück angeben

    Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Bremen ist im Formular bereits ausgewählt.

  2. Wir prüfen die Zone

    Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS.HB), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.

  3. Sie erhalten den Bericht

    Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.

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Bodenrichtwert-Bericht · Bremen

49 €pro Bericht

inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.

Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Angaben.

Fragen

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert im Land Bremen

Warum hat mein Grundstück in Bremen mehrere Bodenrichtwerte?

Weil die Bremer Gutachterausschüsse Zonen je Bauweise veröffentlichen, die sich überlagern. Für ein Einfamilienhaus gilt ein anderer Wert als für ein Mehrfamilienhaus auf demselben Grundstück. Maßgeblich ist die Bauweise, die Sie im Formular angeben; passt keine eindeutig, klären wir das mit Ihnen.

Gilt der Bericht auch für Bremerhaven?

Ja. Der Bericht gilt für das ganze Land Bremen, also für die Stadt Bremen und für Bremerhaven, mit den Werten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses.

Wo sehe ich den amtlichen Wert selbst?

Im Portal Immobilienmarkt.NI, das Bremen gemeinsam mit Niedersachsen nutzt. Dort ist der Wert öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Wahl der passenden Zone, den Vergleich mit dem Bodenrichtwertgrundstück und die Einordnung.

Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in Bremen?

Bremen berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Dafür zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert zum 01.01.2026.

Grenzen

Was der Bericht nicht ist

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.

Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Bremen und Bremerhaven (BORIS.HB), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/by-2-0

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