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Bodenrichtwert-Bericht · Hamburg

Bodenrichtwert Hamburg

In Hamburg gibt es einen einzigen Gutachterausschuss für das ganze Stadtgebiet, seine Werte stehen in BORIS.HH. Für dieselbe Straße veröffentlicht er getrennte Bodenrichtwerte je Nutzungsart. Wir wählen den Wert, der zu Ihrem Grundstück passt, und erklären ihn.

49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail

Amtliche Quelle

Wer den Bodenrichtwert in Hamburg ermittelt

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Seine Geschäftsstelle gehört zum Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, der die Werte in BORIS.HH veröffentlicht, zusammen mit Erläuterungen und Umrechnungskoeffizienten.

Hamburg ordnet jeder Straßenzone mehrere Bodenrichtwerte zu, einen je Nutzungsart: etwa für Ein- und Zweifamilienhäuser, für Mehrfamilienhäuser, für Geschäftshäuser und für Büros. Welcher davon gilt, hängt davon ab, wie Ihr Grundstück genutzt wird oder werden darf. Deshalb fragt das Bestellformular nach der Nutzung, und der Bericht nennt den gewählten Wert und den Grund dafür.

Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:

BORIS.HH (öffnet in einem neuen Tab)geoportal-hamburg.de

Was der Bericht ergänzt

Mehr als die Zahl aus dem Portal

  • Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
  • Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
  • Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
  • Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
  • Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
  • Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail

Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.

Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.

Musterbericht ansehen (ein Grundstück in Köln, Nordrhein-Westfalen)

Bestellung

So bestellen Sie den Bericht für Hamburg

  1. Grundstück angeben

    Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Hamburg ist im Formular bereits ausgewählt.

  2. Wir prüfen die Zone

    Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS.HH), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.

  3. Sie erhalten den Bericht

    Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.

Zum Bestellformular für Hamburg

Bodenrichtwert-Bericht · Hamburg

49 €pro Bericht

inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.

Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Angaben.

Fragen

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hamburg

Warum gibt es in Hamburg mehrere Bodenrichtwerte für eine Straße?

Der Gutachterausschuss veröffentlicht für dieselbe Lage getrennte Werte je Nutzungsart, weil Bauland für ein Einfamilienhaus anders bezahlt wird als Bauland für ein Geschäftshaus. Maßgeblich ist der Wert der Nutzung, die zu Ihrem Grundstück passt. Ist sie unklar, klären wir sie mit Ihnen, bevor der Bericht entsteht.

Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Hamburg?

Nein. Hamburg berechnet die Grundsteuer nach einem eigenen Wohnlagemodell, das auf Flächen und der Wohnlage beruht, nicht auf dem Bodenrichtwert. Wichtig bleibt der Bodenrichtwert zum Beispiel beim Kauf, bei einer Erbschaft oder bei der Kaufpreisaufteilung.

Bodenrichtwert bei Erbschaft und Schenkung
Wo sehe ich den amtlichen Wert selbst?

In BORIS.HH, der Bodenrichtwertkarte der Freien und Hansestadt Hamburg. Dort ist der Wert öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Zuordnung zu Ihrem Flurstück, die Wahl der Nutzungsart und den Vergleich mit dem Bodenrichtwertgrundstück.

Mein Flurstück hat in Hamburg keine Flur. Ist das ein Problem?

Nein. In Hamburg werden Flurstücke über die Gemarkung und die Flurstücksnummer bezeichnet, eine Flur gibt es nicht. Das Formular fragt deshalb nur nach diesen beiden Angaben, oder Sie wählen das Grundstück auf der Karte.

Grenzen

Was der Bericht nicht ist

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.

Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/by-2-0

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Schreiben Sie uns und nennen Sie, falls vorhanden, Ihre Bestellnummer.

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