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Bodenrichtwert-Bericht · Nordrhein-Westfalen

Bodenrichtwert Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte gemeinsam in BORIS-NRW. Wir bestimmen die Zone, in der Ihr Flurstück liegt, prüfen die Merkmale und erklären, was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet.

49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail

Amtliche Quelle

Wer den Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen ermittelt

In NRW sind Gutachterausschüsse für die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte gebildet; gemeinsame Ausschüsse mehrerer Kommunen sind möglich. Landesweit kommt der Obere Gutachterausschuss hinzu. BORIS-NRW ist das gemeinsame Informationssystem aller Ausschüsse. Welcher Ausschuss für Ihre Adresse zuständig ist, hängt deshalb nicht immer an der Gemeinde.

BORIS-NRW zeigt zu jeder Zone den Bodenrichtwert, den Stichtag und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks. Für Nordrhein-Westfalen enthält unser Bericht zusätzlich zwei Karten mit Zone und Flurstück und die Jahreswerte seit 2011 am Grundstück, soweit BORIS-NRW sie ausweist.

Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:

BORIS-NRW (öffnet in einem neuen Tab)boris.nrw.de

Was der Bericht ergänzt

Mehr als die Zahl aus dem Portal

  • Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
  • Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
  • Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
  • Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
  • Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
  • Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail

Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.

Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.

Musterbericht ansehen (ein Grundstück in Köln, Nordrhein-Westfalen)

Bestellung

So bestellen Sie den Bericht für Nordrhein-Westfalen

  1. Grundstück angeben

    Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Nordrhein-Westfalen ist im Formular bereits ausgewählt.

  2. Wir prüfen die Zone

    Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS-NRW), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.

  3. Sie erhalten den Bericht

    Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.

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Bodenrichtwert-Bericht · Nordrhein-Westfalen

49 €pro Bericht

inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.

Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Angaben.

Fragen

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert in NRW?

In BORIS-NRW. Dort können Sie den Wert für eine Adresse selbst nachsehen. Unser Bericht ordnet die Zone Ihrem Flurstück zu, vergleicht die Merkmale und erklärt das Ergebnis in Worten.

BORIS-NRW: Bodenrichtwert finden und richtig lesen
Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in NRW?

NRW berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert. Der Bericht nennt den Wert zum 01.01.2022 mit, soweit BORIS-NRW ihn für Ihr Grundstück ausweist.

Bodenrichtwert und Grundsteuer in NRW
Wann erscheinen neue Bodenrichtwerte in NRW?

Die Gutachterausschüsse in NRW ermitteln die Bodenrichtwerte jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar. Die Werte werden bis Ende März an BORIS-NRW geliefert; unser Bericht nennt immer den Stichtag, auf den er sich bezieht.

Neue Bodenrichtwerte in NRW: Stichtag und Termin
Kann ich ältere Bodenrichtwerte für mein Grundstück sehen?

Ja. Für Nordrhein-Westfalen zeigt der Bericht die Jahreswerte seit 2011 an Ihrem Grundstück, soweit BORIS-NRW sie ausweist. So sehen Sie, wie sich der Wert der Zone entwickelt hat.

Historische Bodenrichtwerte in NRW finden

Grenzen

Was der Bericht nicht ist

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.

Quelle: Bodenrichtwerte NRW, Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/zero-2-0

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