Bodenrichtwert-Bericht · Nordrhein-Westfalen
Bodenrichtwert Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte gemeinsam in BORIS-NRW. Wir bestimmen die Zone, in der Ihr Flurstück liegt, prüfen die Merkmale und erklären, was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet.
49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail
Amtliche Quelle
Wer den Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen ermittelt
In NRW sind Gutachterausschüsse für die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte gebildet; gemeinsame Ausschüsse mehrerer Kommunen sind möglich. Landesweit kommt der Obere Gutachterausschuss hinzu. BORIS-NRW ist das gemeinsame Informationssystem aller Ausschüsse. Welcher Ausschuss für Ihre Adresse zuständig ist, hängt deshalb nicht immer an der Gemeinde.
BORIS-NRW zeigt zu jeder Zone den Bodenrichtwert, den Stichtag und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks. Für Nordrhein-Westfalen enthält unser Bericht zusätzlich zwei Karten mit Zone und Flurstück und die Jahreswerte seit 2011 am Grundstück, soweit BORIS-NRW sie ausweist.
Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:
BORIS-NRW (öffnet in einem neuen Tab)boris.nrw.deWas der Bericht ergänzt
Mehr als die Zahl aus dem Portal
- Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
- Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
- Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
- Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
- Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
- Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail
Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.
Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.
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Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Nordrhein-Westfalen ist im Formular bereits ausgewählt.
Wir prüfen die Zone
Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS-NRW), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.
Sie erhalten den Bericht
Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.
Bodenrichtwert-Bericht · Nordrhein-Westfalen
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Fragen
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert in NRW?
In BORIS-NRW. Dort können Sie den Wert für eine Adresse selbst nachsehen. Unser Bericht ordnet die Zone Ihrem Flurstück zu, vergleicht die Merkmale und erklärt das Ergebnis in Worten.
BORIS-NRW: Bodenrichtwert finden und richtig lesenWelcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in NRW?
NRW berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert. Der Bericht nennt den Wert zum 01.01.2022 mit, soweit BORIS-NRW ihn für Ihr Grundstück ausweist.
Bodenrichtwert und Grundsteuer in NRWWann erscheinen neue Bodenrichtwerte in NRW?
Die Gutachterausschüsse in NRW ermitteln die Bodenrichtwerte jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar. Die Werte werden bis Ende März an BORIS-NRW geliefert; unser Bericht nennt immer den Stichtag, auf den er sich bezieht.
Neue Bodenrichtwerte in NRW: Stichtag und TerminKann ich ältere Bodenrichtwerte für mein Grundstück sehen?
Ja. Für Nordrhein-Westfalen zeigt der Bericht die Jahreswerte seit 2011 an Ihrem Grundstück, soweit BORIS-NRW sie ausweist. So sehen Sie, wie sich der Wert der Zone entwickelt hat.
Historische Bodenrichtwerte in NRW findenGrenzen
Was der Bericht nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.
Quelle: Bodenrichtwerte NRW, Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/zero-2-0