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Bodenrichtwert-Bericht · Berlin

Bodenrichtwert Berlin

Für ganz Berlin gibt es einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, seine Bodenrichtwerte stehen in BORIS Berlin. Zwischen Innenstadt und Stadtrand liegen die Werte weit auseinander, und viele Zonen beziehen sich auf eine bestimmte bauliche Dichte. Wir bestimmen die Zone Ihres Grundstücks und erklären, was der Wert bedeutet.

49 € · Lieferung in 24 Stunden · PDF per E-Mail

Amtliche Quelle

Wer den Bodenrichtwert in Berlin ermittelt

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ist für alle zwölf Bezirke zuständig. Seine Geschäftsstelle gehört zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die die Werte in BORIS Berlin und als offene Daten veröffentlicht.

Zu jeder Berliner Zone gehören die Art der Nutzung, etwa Wohngebiet oder Kerngebiet, und häufig eine Geschossflächenzahl (GFZ). Darf Ihr Grundstück dichter oder weniger dicht bebaut werden, passt der Gutachterausschuss den Wert über eigene Umrechnungskoeffizienten an. Der Bericht vergleicht die GFZ der Zone mit Ihrem Grundstück und sagt, ob eine Umrechnung in Frage kommt.

Den amtlichen Wert können Sie im Portal des Landes öffentlich einsehen:

BORIS Berlin (öffnet in einem neuen Tab)fbinter.stadt-berlin.de

Was der Bericht ergänzt

Mehr als die Zahl aus dem Portal

  • Die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Flurstück liegt, mit Stichtag
  • Der amtliche Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter und eine orientierende Rechnung mit Ihrer Fläche
  • Ein Vergleich Ihres Grundstücks mit dem Bodenrichtwertgrundstück
  • Ein Hinweis, wenn Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses anzuwenden sind
  • Eine Einordnung in Worten: was der Wert für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht
  • Antworten auf Ihre Fragen zum Bericht, auch nach der Lieferung, per E-Mail

Den Bodenrichtwert veröffentlicht der Gutachterausschuss. Unser Bericht verkauft nicht diesen Wert, sondern die Arbeit daran: die richtige Zone für Ihr Flurstück, den Abgleich der Merkmale und eine verständliche Erklärung, geprüft von einem Menschen.

Der Bodenrichtwert gilt für ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück und betrifft ausschließlich den Boden. Er enthält keinen Gebäudewert und ist keine Verkehrswertermittlung.

Musterbericht ansehen (ein Grundstück in Köln, Nordrhein-Westfalen)

Bestellung

So bestellen Sie den Bericht für Berlin

  1. Grundstück angeben

    Adresse, Flurstück oder ein Punkt auf der Karte, dazu Fläche und Nutzung. Berlin ist im Formular bereits ausgewählt.

  2. Wir prüfen die Zone

    Ein Mensch bestimmt die Zone in den amtlichen Daten (BORIS Berlin), gleicht die Merkmale ab und notiert den Stichtag.

  3. Sie erhalten den Bericht

    Als PDF per E-Mail, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der vollständigen Angaben.

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Bodenrichtwert-Bericht · Berlin

49 €pro Bericht

inkl. 21 % rumänischer Umsatzsteuer (40,50 € netto, 8,50 € Steuer). Keine weiteren Kosten.

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Fragen

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Berlin

Warum sind die Bodenrichtwerte in der Berliner Innenstadt so viel höher?

Weil Bodenrichtwerte aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet werden und zentrale Lagen mit hoher zulässiger Bebauung teurer gehandelt werden. In der Innenstadt liegen die Werte deshalb um ein Vielfaches über denen am Stadtrand. Entscheidend für Ihr Grundstück ist die Zone, in der es liegt, nicht der Bezirk.

Was bedeutet die GFZ beim Berliner Bodenrichtwert?

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf. Bezieht sich der Bodenrichtwert auf eine GFZ, die von Ihrem Grundstück abweicht, kann der Wert mit den Koeffizienten des Gutachterausschusses umgerechnet werden. Der Bericht weist darauf hin.

Umrechnungskoeffizienten zum Bodenrichtwert
Wo sehe ich den amtlichen Bodenrichtwert in Berlin?

In BORIS Berlin, dem Bodenrichtwertinformationssystem der Senatsverwaltung. Dort ist der Wert öffentlich einsehbar. Der Bericht ergänzt die Zuordnung zu Ihrem Flurstück, den Vergleich der Merkmale und eine verständliche Einordnung.

Welcher Bodenrichtwert zählt für die Grundsteuer in Berlin?

Berlin berechnet den Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell. Dafür zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle Wert zum 01.01.2026.

Grenzen

Was der Bericht nicht ist

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und dieser Bericht ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Abweichungen Ihres Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, führen zu Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf den Boden und enthält keinen Gebäudewert.

Quelle: Bodenrichtwerte 01.01.2026, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0. Stichtag 01.01.2026. Lizenztext: www.govdata.de/dl-de/zero-2-0

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